Die Anzahl jährlich gesetzter Implantate liegt in Deutschland bei ca. 1,3 Millionen – Tendenz steigend (Quelle: ZWP online).
Ca. 30% aller Implantatversorgungen sind von prothetischen Komplikationen betroffen. Am häufigsten versagt der Zahnersatz; z. B. weil Keramik abplatzt oder eine Prothese bricht. Die meisten prothetischen Komplikationen kann die Hauszahnärztin bzw. der Hauszahnarzt selbst lösen.

Nur selten sind Implantatbauteile oder das Implantat selbst defekt. Nicht zu verwechseln ist die prothetische Komplikation mit entzündungs- oder überlastungsbedingtem Knochenabbau um das Implantat, wobei letzterer jedoch prothetisch bedingt sein kann.

Prothetische Komplikationen kommen auf Implantaten weit häufiger vor als auf natürlichen Zähnen, was der starren Verankerung des Implantats im Knochen und der fehlenden Sensibilität zugeschrieben wird.

Die vermutlich häufigste Komplikation bei Implantatbauteilen stellt die Schraubenlockerung dar.
Bei Schraubenlockerungen ist die Dunkelziffer hoch, da diese i. d. R. von der Hauszahnärztin oder dem Hauszahnarzt beherrschbar ist. Schraubenlockerungen betreffen häufig Einzelkronen, Brücken und Versorgungen, denen ein sog. „Unterstützungspolygon“ fehlt. Seit der ubiquitären Einführung langer Innenverbindungen und Konusverbindungen um die Jahrtausendwende ist die Zahl der Schraubenlockerungen aber auch in diesem Bereich stark zurückgegangen.

Brüche von Implantatbauteilen sind weitaus seltener. Die Ursachen dafür sind vielfältig und manchmal schwer nachvollziehbar.
Sind Implantatbauteile involviert, kann die Hauszahnärztin oder der Hauszahnarzt weder auf Erfahrungen aus anderen Bereichen der zahnärztlichen Tätigkeit zurückgreifen, noch Routine beim Reparieren von Implantaten erlangen, da Komplikationen, die die Anwendung spezieller Reparaturinstrumente erfordern, schlicht zu selten vorkommen.

wann wird eine Implantatreparatur zur spezialistensache?

Mit einem entsprechenden Training an Modellen erreichen Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einem Faible für handwerkliche Reparaturen anfängliche Erfolgsquoten von ca. 75-80%. Was sich zunächst nach viel anhört, bedeutet im Umkehrschluss, dass einem von 4-5 Patienten nicht geholfen werden kann und dass das Implantat letztlich meist entfernt werden muss. Das liegt vor Allem daran, dass sich Kenntnisse und Fertigkeiten aus anderen Bereichen der Zahnheilkunde nur sehr bedingt auf Implantatreparaturen übertragen lassen. 

Erst durch die häufige Wiederholung lässt sich mit der Zeit die Erfolgsrate auf >95% steigern und die Behandlungsdauer signifikant verkürzen. Dem Paretoprinzip entsprechend betreibt man für die letzten 20 % Erfolgsquote 80 % des Lern-und Übungsaufwandes. Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass das Lernen aus gelegentlichen Misserfolgen ebenfalls zum Sammeln von Erfahrung gehört: Man muss mal einen Ausdrehdorn oder Gewindebohrer abgebrochen haben, bevor man weiß, wie kräftig man daran drehen darf. 

Konsiliarische Implantatreparaturen durch einen Implantatreparatur-Spezialisten sind nach §6, Absatz 1 GOZ mit privaten Kranken- und Zusatzversicherungen abrechenbar und werden tlw. von der Dentalindustrie unterstützt. 
Ab wann eine Implantatreparatur zur Spezialistensache wird, hängt also nur von Ihrer Risikobereitschaft ab, nicht aber von Ihrem Budget. 

Unsere erfahrenen Zahnärzte haben aufgrund regelmäßig durchgeführter Implantatreparaturen eine Routine, die die Hauszahnärztin oder der Hauszahnarzt nur schwer erlangen können. Sie kennen die implantatprothetischen Probleme und deren Lösungen, wobei sie unabhängig von Herstellervorgaben jeweils die schonendste Methode auswählen können. 

Je weniger invasiv die Implantatreparatur erfolgt, desto geringer ist das Risiko, bei der Reparatur das Implantat zu beschädigen und umso zügiger kann die Weiterversorgung erfolgen. Daher werten wir alle vor der Reparatur zur Verfügung stehenden Informationen aus um den eigentlichen Eingriff so schonend wie möglich durchführen zu können. 

Aber nicht nur das Implantat, sondern auch die Patientin bzw. der Patient profitiert von der schonenden Herangehensweise: 
Wir folgen dabei dem Konzept: „So viel wie nötig und so wenig wie möglich“. In vielen Fällen können wir durch minimalinvasive Freilegungs-Methoden Nähte vermeiden, weil die von uns geschaffene Zugangsöffnung so klein ist, dass sie durch den nach erfolgreicher Implantatreparatur eingesetzten Gingivaformer vollständig ausgefüllt wird. Wir scheuen es aber nicht, auch mal ein Skalpell in die Hand zu nehmen, wenn wir dadurch eine spärliche keratinisierte Gingiva des Patienten erhalten und so langfristige stabilere Weichgewebsverhältnisse um das Implantat begünstigen können. 

Unsere Leistungen:

Klemmen schwer entfernbare Aufbauteile im Implantat, sind die Grenzen dessen, was mit allgemeinem zahnärztlichem Know How ohne Spezialinstrumente repariert werden kann, schnell erreicht. Zu groß ist das Risiko, im Selbstversuch mehr zu beschädigen, als gut zu machen. 

Was wir können:

Was wir nicht können:

Was wir sonst noch können:

Gehen wir zu mir oder gehen wir zu Dir?

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind hoch qualifizierte Spezialisten; solche mit einer Spezialisierung in einem oder mehreren Fachgebieten erst recht. Insofern haben auch ihre Leistungen einen hohen Wert. Die dafür erforderliche Kompensation ergibt sich aus der Dauer und dem Aufwand für die Ausbildung und den Rahmenbedingungen der Praxis. 

 

Die Antwort auf die Frage, wo die Implantatreparatur durchgeführt werden kann und soll, wird durch rechtliche Rahmenbedingungen und darüber, wer die Kosten dafür trägt, beeinflusst. 

Konsiliarische Implantatreparaturen werden naturgemäß in der Praxis der Hauszahnärztin oder des Hauszahnarztes durchgeführt. §8, Absatz 1 der Musterberufsordnung bestimmt, dass konsiliarischen Beistand leistende Zahnärztinnen und Zahnärzte den Patientinnen und Patienten gegenüber nicht liquidationsberechtigt sind. Daher werden die Kosten für die Implantatreparatur mit der Zahnarztpraxis, in der die Reparatur durchgeführt wird, vereinbart. 
Die Zahnarztpraxis darf wiederum neben der Nr. 9060 GOZ die tatsächlich entstandenen Praxiskosten der Patientin bzw. dem Patienten in Rechnung stellen. 
Um die tatsächlich entstehenden Praxiskosten kalkulieren oder eine Kostenbeteiligung / -übernahme bei einem potentiellen Kostenerstatter (Dentalindustrie- oder Laborpartner) anfragen zu können, erhalten Sie immer vorab einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Der beiderseitigen Rechtssicherheit wegen muss dieser vor der Implantatreparatur von der Praxis angenommen werden. 

Grundsätzlich können Sie sich für jede Spezialistin bzw. jeden Spezialisten entscheiden – wir schränken die freie Zahnarztwahl nicht ein. Reisezeiten tragen jedoch erheblich zu den die Gesamtkosten für die Implantatreparatur bei, da der Spezialist währenddessen keiner anderen sinnvollen Tätigkeit nachgehen kann. Wir empfehlen Ihnen daher primär einen verfügbaren Spezialisten, der einen möglichst kurzen Weg zu Ihnen hat oder Ihre Implantatreparatur logistisch sinnvoll mit anderen Implantatreparaturen zusammenzulegen kann. 

Die alternative Reparatur des Implantates bzw. der Implantate in einer Implantatreparatur-Stützpunkt-Praxis ist an die Reisebereitschaft und -fähigkeit der Patientin bzw. des Patienten und eine schriftliche Zusage über die Übernahme der Reparatur-Kosten inkl. der tatsächlich entstandenen Praxiskosten durch einen Kostenerstatter gebunden. Da hier weder §8, Absatz 1 MBO greift, da es sich nicht um einen konsiliarischen Beistand handelt, noch §6, Absatz 1 GOZ angewandt werden kann, da kein dauerhaftes Behandlungsverhältnis mit der Patientin bzw. dem Patienten vorliegt, kann der Rechnungsempfänger nur ein Kostenerstatter sein. In diesem Fall findet die Abstimmung allein zwischen der Stützpunktpraxis und der Patientin bzw. dem Patienten statt

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